Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine existenzwichtige Absicherung

Staatliche Regelung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Nach der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber seit 01. Januar 2001 die Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft. Stattdessen wurde die teilweise und volle Erwerminderungsrente eingeführt.

Berufsunfähigkeitsrente

Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für die vor dem 1. Januar 1961 Geborenen.

Volle Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält aus der gesetzlichen Rentenversicherung volle Erwerbsminderungsrente.

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen höchstens sechs Stunden täglich arbeiten kann.

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